Ausbildungsplatzförderung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler

Im Bereich der Förderung von Berufsausbildungsverhältnissen hat die Landesregierung die Antragsfrist zur Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler/innen bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Gefördert werden Neuabschlüsse von Ausbildungsverträgen mit Hauptschüler/innen, die zu den Schulabgänger/innen des Jahres 2020 und einem Ausbildungsbeginn des Jahres 2020 gehören. Als Fördermittel werden 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr geleistet.

Weitere Informationen zu Förderangeboten finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik „Förderprogramme“ (hier).

Bitte beachten Sie, dass eventuelle andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung eine Förderung nach diesen Programmen mindern können.