OLG Dresden: PKV-Unternehmen, die Kunden zu einem Arztwechsel anhalten, handeln wettbewerbswidrig

Viele Zahnärzte kennen das: Patienten legen Schreiben ihrer Krankenversicherung vor, in denen diese ihren Versicherungsnehmer ermuntern, die Behandlung bei einem anderen – vorzugweise günstigeren – Zahnarzt fortzusetzen. Das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 09.10.2020, Az.: 14 U 807/20 – siehe Anlage) hat jetzt entschieden: Der Versuch von privaten Krankenversicherern, ihre Kunden namentlich durch finanzielle Anreize zu einem Arztwechsel zu bewegen, ist wettbewerbswidrig.

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Quelle: BZÄK