Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte gewünscht: Rechtliche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden

Die Bund-Länder-Konferenz hat am 2. Dezember 2021 beschlossen, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte Corona-Schutzimpfungen durchführen sollen. Die rechtlichen Voraussetzungen für Impfungen in Zahnarztpraxen müssen aber erst noch geschaffen werden. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

Aus dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 02.12.2021:

Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.