Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf den Seiten der Gesundheitsämter

Um die gesetzlich bis zum 31. März 2022 vorgeschriebene Meldung ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen und somit auch in zahnärztlichen Praxen an die Gesundheitsämter durchführen zu können, wurde ein Meldeportal eingerichtet. Der Link zu diesem Portal ist seit heute bereits auf den Internetseiten einiger hessischer Gesundheitsämter, so z. B. GA Frankfurt und GA Kassel, zu finden. Sie müssen sich dort in einem ersten Schritt registrieren und können dann in einem zweiten Schritt Ihre Meldungen abgeben (Näheres vergl. E-Mail-Newsletter vom 8. März).

Wie bereits in unserem o. g. E-Mail-Newsletter mitgeteilt, sind Praxen erst ab Verfügbarkeit des Links zum Meldeportal bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt zur Meldung ungeimpften Personals verpflichtet.