Hygienepauschale zum 31.03.2022 ausgelaufen

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale über den 31. März 2022 hinaus verständigen können.

PKV und Beihilfe haben, wie im letzten Beschluss bereits in Aussicht gestellt, einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale nicht zugestimmt. Die Geb.-Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (= 4,02 Euro) je Sitzung kann mithin nicht mehr berechnet werden.

Welche Alternativen zur Hygienepauschale gibt es?

Für die Berücksichtigung der coronabedingten Kostensteigerungen (Schutzkleidung, Verbrauchsmaterialen, administrativer Aufwand etc.) stehen zwei alternative Wege zur Verfügung.

Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ oder über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ. Lesen Sie hierzu die

Stellungnahme des GOZ Ausschusses

Welchen Weg der Zahnarzt wählt, ist seiner unternehmerischen Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten vorbehalten.