Maskenpflicht in Zahnarztpraxen

Aufgrund der Verlängerung der Hessischen Coronabasisschutzverordnung besteht nunmehr bis zum 30.09.2022 für alle in einer Zahnarztpraxis anwesenden Personen eine Pflicht zum Tragen einer Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 etc.).

Über die ab dem 1. Oktober geltenden Regelungen werden wir zu gegebener Zeit in unseren Online-Medien informieren.

Einen Aushang zur Maskenpflicht in zahnärztlichen Praxen finden Interessierte hier.