Energiepreispauschale ab dem 1. September 2022

Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuellen Krise eine Energiepreispauschale von 300 Euro zur Entlastung unter anderem von Arbeitnehmern und Selbständigen vorgesehen. Dadurch sollen Bevölkerungsgruppen, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen, eine steuerliche Entlastung im Zusammenhang mit den stark gestiegenen Energiepreisen gewährt werden. Die Auszahlung soll ab dem 1. September 2022 über den Arbeitgeber erfolgen. Umfangreiche Informationen zum Anspruch, zur Auszahlung und zur Erstattung hat das Bundesfinanzministerium in Form von FAQs im Internet zur Verfügung gestellt.