Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Nach derzeitiger Gesetzeslage läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen zum 31.12.2022 aus. Nach diesem Datum ist es nicht mehr erforderlich, den Impf- bzw. Immunisierungsstatus von Mitarbeitenden in zahnärztlichen Praxen zu überprüfen und ggf. eine Meldung an das Gesundheitsamt abzugeben. Auch für Neueinstellungen ist eine entsprechende Überprüfung nicht länger erforderlich.

Die Landeszahnärztekammer Hessen und auch die Bundeszahnärztekammer werden ihre Corona-Informationen auf den entsprechenden Webseiten überarbeiten und die Hinweise zur Impfpflicht ersatzlos entfernen.