Nachdem der vorherige Tarifvertrag zum 30. Juni 2023 ausgelaufen war, fanden in den vergangenen Wochen und Monaten Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) auf Arbeitgeber- und dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) auf Arbeitnehmerseite statt. Wenngleich die Verhandlungen sich in Anbetracht der aktuellen Situation als überaus schwierig erwiesen und auf zwei Verhandlungsrunden noch eine Urabstimmung aufseiten der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) im vmf erfolgte, fanden die Tarifpartner zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung.
Rückwirkend zum 1. Oktober 2023 steigt das Tarifgehalt der ZFA in der ersten Tätigkeitsgruppe um 147 Euro. Auch die Gehälter der anderen Tätigkeitsgruppen steigen in bestimmten Schritten an, wie dem neuen Tarifvertrag zu entnehmen ist. Die Vergütungen der Auszubildenden erhöhen sich zum 1. Januar 2024 auf 965 Euro im ersten, 1.045 Euro im zweiten und 1.130 Euro im dritten Jahr. Beide Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.