Hinweis zum Portal des ausgewählten Vertrauensdiensteanbieters (VDA)

Von dem von Ihnen gewählten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) wird im Moment noch kein Antrags- und Freigabeprozess zur Verfügung gestellt.

Wir stehen mit dem VDA in Kontakt, damit Sie in Kürze einen eZAA über diesen Anbieter beantragen können.

Sobald die Portale zur Verfügung stehen, werden wir an dieser Stelle auf die gewünschten Internetseiten des VDA verlinken.

Hinweis: Wenn Sie bisher eine ZOD-Karte einsetzen, so besteht für Sie aktuell keine Notwendigkeit aktiv zu werden und einen eZAA zu beantragen. Die KZVH wird Sie in einem persönlichen Schreiben informieren, wenn Ihre ZOD-Karte durch einen eZAA abgelöst werden soll.

Die Informationen zum Ausgabeprozess des eZAA finden Sie hier.

Ihre Landeszahnärztekammer Hessen