Rechtliche Grundlagen der Landeszahnärztekammer Hessen

Die Landeszahnärztekammer Hessen in ihrer heutigen Organisationsform als Körperschaft öffentlichen Rechts verdankt ihre Existenz einem hoheitlichen Akt - genauer dem Kammergesetz, das 1954 durch den Hessischen Landtag verabschiedet wurde. Neben den staatlichen Normen, durch welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der LZKH gesetzt sind, legt die Kammer selbst die Regeln fest, die ihre Organisationsform und ihre Struktur näher bestimmen. Die wichtigste dieser Regelungen mit Gesetzescharakter ist die Satzung.

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Rechtstexte zur Landeszahnärztekammer Hessen zusammengestellt.