Bundeserziehungsgeldgesetz

Für die Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes sind die Länder zuständig. Sie haben die Erziehungsgeldstellen unterschiedlichen Behörden zugeordnet. Die Erziehungsgeldstellen beraten auch zur Elternzeit.

In Hessen sind dies die Ämter für Versorgung und Soziales.

Wenn Sie bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle keine erschöpfende Antwort bekommen oder eine Beschwerde haben, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde des Landes Hessen wenden:

Hessisches Landesamt für Versorgung und Soziales
60322 Frankfurt, Adickesallee 36
Tel. 0 69 / 1 53 50

 

(Auszug aus der Broschüre "Erziehungsgeld, Elternzeit", Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend)