Aktuelle Hinweise zur Testpflicht

Aufgrund wiederholter Nachfragen zur Testpflicht von Beschäftigten in den Zahnarztpraxen, weisen wir nochmal auf die derzeitigen Regelungen hin:

  • Ungeimpfte Praxisinhaber und Beschäftigte müssen täglich ein negatives Testergebnis einer zugelassenen Teststelle vorweisen. Alternativ kann die tägliche Testung auch unter Aufsicht in der Praxis erfolgen.
  • Geimpfte oder genesene Praxisinhaber und Beschäftigte müssen die Testung nicht mehr täglich, sondern nur zweimal pro Kalenderwoche durchführen. Diese Testung kann auch durch Antigentests zur Eigenanwendung (sog. Selbsttests) ohne Überwachung erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte unseren FAQ

Ein aktualisiertes Testkonzept nach § 28b IfSG finden Sie hier