Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Mit dem Jahresbeginn gab es eine wichtige Neuerung für Zahnarztpraxen und Eltern: Seit dem 1. Januar 2026 werden auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6)
im Kinderuntersuchungsheft für Neugeborene, dem Gelben Heft, dokumentiert. Auf diese Weise sind ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten.

Das aktualisierte Kinderuntersuchungsheft für Neugeborene mit den Dokumentationsseiten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen wird ab Mitte Februar 2026 für Neugeborene ausgegeben. Die Bestandshefte der Kinder vorangegangener Jahrgänge werden seit Januar 2026 mit Einlageblättern für die Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ergänzt. Die Dokumentation ist verpflichtend auf den neuen Einlegeblättern vorzunehmen. Die Fristen für die Früherkennungsuntersuchungen werden mittels eines Aufklebers eingepflegt.

Die KZV Hessen hat ein Kontingent an Aufklebern und Einlegern für die Bestandshefte angefordert und erhalten. Zahnärztliche Praxen können Aufkleber und Einleger im Mitgliederbereich der
KZVH-Webseite anfordern (> Service > Bestellungen).