Fortbildungsanbieter
Die Grundlage der freiwilligen Fortbildung bildet das eigenverantwortliche Handeln der Fortbildungsveranstalter und der Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und aktualisieren wollen. Maßgebend sind dabei die gemeinsamen Leitsätze der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zur zahnärztlichen Fortbildung mit dem dazugehörigen Punktekatalog.
Fortbildungsanbieter zeigen jeden durchgeführten Veranstaltungstermin rechtzeitig bei der zuständigen Landeszahnärztekammer an. Eine Bestätigung oder Akkreditierung erfolgt nicht. Zahnärztinnen und Zahnärzten wird empfohlen, ihre individuellen Fortbildungsleistungen in dem dafür vorgesehenen Nachweisheft oder der dafür vorgesehen Kopiervorlage zum Fortbildungssiegel eigenverantwortlich und selbständig zu dokumentieren.
Ihre Ansprechpartnerin
Tanja Kaiser
Telefon 069 427275-106